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Wahl der Einnahme-Überschussrechnung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 57/07 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Wahl der Einnahme-Überschussrechnung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
Stichwort:Wahl der Einnahme-Überschussrechnung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
Leitsatz:Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 57/07




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