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Waffenstillstand

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 11 S 610/08 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, EGRL 04/83, VwGO
Schlagworte:Afghanistan, Folgeschutzgesuch, Abschiebungsverbot, Extreme Gefahrenlage, Versorgungslage
Stichwort:Waffenstillstand
Leitsatz:Für die Personengruppe der beruflich nicht besonders qualifizierten afghanischen Staatsangehörigen, die in Kabul ohne Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte sind und dort weder über Grundbesitz noch über nennenswerte Ersparnisse verfügen, besteht aufgrund der derzeit katastrophalen Versorgungslage bei einer Abschiebung nach Kabul eine extreme Gefahrensituation im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.05.2008 - 6 A 10749/07 - AuAS 2008, 188).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 11 S 610/08



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 3 A 627/07.A vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:AufenthG
Stichwort:Waffenstillstand
Leitsatz:1. In Sri Lanka sind tamilische Volkszugehörige im allgemeinen oder Untergruppen hiervon, wie etwa zurückkehrende Asylbewerber, männliche Tamilen jüngeren bzw. mittleren Alters oder Tamilen aus dem Norden und Osten allein aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit landesweit oder regional weder einer staatlichen noch einer von der Karuna-Gruppe/TMVP oder der LTTE ausgehenden Gruppenverfolgung ausgesetzt.

2. Hinsichtlich eines unverfolgt ausgereisten tamilischen Volkszugehörigen kann sich im Falle seiner Rückkehr nach Sri Lanka je nach den Umständen des Einzelfalles die Gefahr einer staatlichen Verfolgung bis zur beachtlichen Wahrscheinlichkeit verdichten, wenn in seiner Person noch weitere individuell ausgeprägte Risikomerkmale hinzutreten.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 3 A 627/07.A

OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 A 229/07 vom 21.08.2008

Rechtsgebiete:StAG, AufenthG
Stichwort:Waffenstillstand
Leitsatz:Die Unterzeichnung der "Selbsterklärung: Auch ich bin ein PKK'ler" kann zwar nicht für sich allein, aber im Zusammenhang mit weiteren Aktivitäten den Tatbestand der Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG erfüllen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.02.2007 - 5 C 20/05 - BVerwGE 128, 140, und - 5 C 21/06 - Buchholz 130 § 11 StAG Nr. 4).

Auch nach der Identitätskampagne der PKK im Zusammenhang mit der PKK-Selbsterklärung im Juli 2001 ging von der PKK und ihren Nachfolgeorganisationen eine Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer auswärtigen Belange aus (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 08.03.2006 - 1 R 1/06 -, AS 33, 126). Nach diesem Zeitpunkt erfolgte Unterstützungshandlungen sind daher solche im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 A 229/07

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 21 A 2275/06.A vom 16.04.2008

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG
Stichwort:Waffenstillstand
Leitsatz:Die im Jahr 1999 erfolgte Anerkennung eines Tamilen srilankischer Staatsangehörigkeit als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft kann derzeit nicht nach § 73 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG mit der Begründung widerrufen werden, in Sri Lanka habe sich die allgemeine Lage in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte gebessert.

Die im Widerrufsbescheid zusätzlich getroffenen Feststellungen zu § 60 Abs. 1 AufenthG und § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG sind in der Regel gegenstandslos, wenn der Widerruf aufgehoben wird.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 21 A 2275/06.A


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