JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Waffenrecht
| Rechtsgebiete: | BRAO, BORA, UWG |
| Stichwort: | Waffenrecht |
| Leitsatz: | 1. Der "Spezialist" muss in der von ihm beworbenen beruflichen Tätigkeit qualitativ weit über den Mitbewerber herausragen. Er muss auf seinem speziellen Rechtsgebiet über herausragende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, welche ihm ein "Wald- und Wiesenanwalt" oder auch ein Fachanwalt nicht bieten kann. 2. Soweit ein Rechtsgebiet durch eine Fachanwaltschaft abgedeckt ist, scheidet für dieses Rechtsgebiet eine Selbstbewertung als "Spezialist" schon deshalb aus, weil die hohen Anforderungen, welche an den Spezialisten gestellt werden, angesichts der Fülle der Rechtsgebiete, welche durch die Fachanwaltschaft abgedeckt werden, aus der Natur der Sache heraus nicht erfüllt werden können. 3. Es ist ein Unterschied, ob ein Gewerbetreibender marktschreierisch seine Ware anpreist oder ein Rechtsanwalt seine Leistungen als Organ der Rechtspflege. 4. Der "Spezialist" ist für die strengen Anforderungen, welche sich aus den Entscheidungen des BVerfG (NJW, 2004, 2656) und des OLG Nürnberg (BeckRS 2007, 07073) ergeben, darlegungs- und beweispflichtig. 5. Die Rechtsanwaltskammern sind - wie jeder Berufskollege - befugt, den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen ihre Mitglieder bei unzulässiger Selbstbezeichnung als "Spezialist" gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 3, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG ohne weitere Voraussetzungen vor den Zivilgerichten durchzusetzen. 6. "Spezialisten" wird es also künftig nur noch geben können in sehr beschränkten Rechtsbereichen, beispielsweise "Spezialist für Waffenrecht" oder "Spezialist für Unterhaltsrecht". |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 3 U 2675/06 | |
| Rechtsgebiete: | WaffG |
| Schlagworte: | Bedürfnis, Sportschütze, Waffenbesitzkarte, gelbe |
| Stichwort: | Waffenrecht |
| Leitsatz: | Die Erteilung einer gelben Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG zum unbefristeten Erwerb der dort genannten Waffenarten ist nur möglich, wenn der Sportschütze ein Bedürfnis nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG für die zu erwerbende Waffe glaubhaft macht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 102/07 | |
| Rechtsgebiete: | WaffG 2002, WaffG 1976, SprengG |
| Schlagworte: | Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung |
| Stichwort: | Waffenrecht |
| Leitsatz: | Der Widerruf einer Waffenbesitzkarte ist auch dann nach den verschärften Maßstäben des Waffengesetzes 2002 geboten, wenn die Waffenbesitzkarte unter der Geltung des Waffengesetzes 1976 erteilt worden ist und danach, aber vor Inkrafttreten des Waffengesetzes 2002 eine die Unzuverlässigkeit nach dem neuen Recht begründende Tatsache eingetreten ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 24.06 | |
| Rechtsgebiete: | WaffG |
| Stichwort: | Waffenrecht |
| Leitsatz: | Zur waffenrechtlichen Einordnung einer zum Spiel bestimmten Federdruckpistole, ("Soft-Air-Pistole") aus der Geschosse mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule verschossen werden können |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 1 Ss 75/06 | |
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