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Waffenrecht

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Beschluss, 2 StR 173/09 vom 22.07.2009

Rechtsgebiete:StPO
Stichwort:Waffenrecht
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Beschluss, 2 StR 173/09



BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 21.08 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:WaffG, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Als Zielscheinwerfer verwendbare Lampen als verbotene Waffen, Einstufung eines Gegenstandes als verbotene Waffe durch das Bundeskriminalamt im Wege des Feststellungsbescheids
Stichwort:Waffenrecht
Leitsatz:Das Bundeskriminalamt ist nicht zur Einstufung eines Gegenstandes als verbotene Waffe durch Feststellungsbescheid gemäß § 2 Abs. 5 WaffG befugt, wenn sich die Eigenschaft des Gegenstandes als Schusswaffenzubehör nicht aus seiner Konstruktion oder Bauart, sondern erst aus seiner Verwendung ergibt (hier: als Zielscheinwerfer verwendbare Lampen).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 21.08

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 57/09 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:PBefG, PBZugV, AO
Stichwort:Waffenrecht
Leitsatz:1. Bei der Feststellung der Verfügbarkeit des erforderlichen Eigenkapitals für die Aufnahme und den Betrieb eines Taxenunternehmens gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 PBZugV bleibt die aus dem Kauf des Taxenfahrzeugs herrührende Darlehensverbindlichkeit außer Ansatz, solange das Fahrzeug an den Darlehensgeber sicherungsübereignet und der jeweilige Zeitwert des Fahrzeugs nicht geringer ist als die Höhe der jeweils noch bestehenden Darlehensverbindlichkeit.

2. Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 PBZugV erfordert es nicht, die Einhaltung der steuerrechtlichen Buchführungspflichten des Unternehmers (hier aus §§ 146, 147 AO) zu belegen.

3. Bei der Prüfung, ob ein schwerer Verstoß im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 PBZugV vorliegt, steht der Genehmigungsbehörde kein Beurteilungsspielraum zu.

4. Dass auch ein alleinfahrender Ein-Wagen-Unternehmer zur Erfüllung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten aus §§ 146, 147 AO sogenannte Schichtzettel führen müsse, ist im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 2004 (BStBl. II 2004, 599) nicht ausdrücklich entschieden.

5. Sieht die Genehmigungsbehörde trotz Vorliegens einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers wegen angenommener schwerer Verstöße gegen abgabenrechtliche Pflichten (hier: aus §§ 146, 147 AO), dürfte sie gehalten sein, insoweit eine gezielte, auf § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO gestützte Anfrage an das Finanzamt zu richten.

6. Es spricht wenig dafür, dass allein Verstöße gegen die Ordnungsvorschriften der §§ 146, 147 AO es rechtfertigen, wegen schwerer Verstöße gegen die abgabenrechtlichen Pflichten im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Buchst. d) PBZugV an der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers zu zweifeln. Insoweit dürften sich die Maßstäbe übertragen lassen, die für die gewerberechtliche Zuverlässigkeit im Hinblick auf die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten gelten.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bs 57/09

BGH – Urteil, 1 StR 718/08 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:StPO, AO
Stichwort:Waffenrecht
Leitsatz:Zu den Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von Besteuerungsgrundlagen in steuerstrafrechtlichen Urteilen.
Volltext: BGH - Urteil, 1 StR 718/08


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