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Waffenbesitzkarte

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 1.07 vom 14.11.2007

Rechtsgebiete:WaffG 2002
Schlagworte:Waffenbesitzkarte, "Gelbe Waffenbesitzkarte", Sportschütze, Erwerbsstreckungsgebot
Stichwort:Waffenbesitzkarte
Leitsatz:Sportschützen dürfen auch im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 WaffG 2002 (erleichterter Waffenerwerb aufgrund "Gelber Waffenbesitzkarte") in der Regel binnen sechs Monaten nicht mehr als zwei Waffen erwerben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 1.07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 373/07 vom 12.11.2007

Rechtsgebiete:GKG, Streitwertkatalog, WaffG
Schlagworte:Jagdschein, Schreckschusswaffe, Streitwert, Streitwertkatalog, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Kleiner, Widerruf
Stichwort:Waffenbesitzkarte
Leitsatz:1. Waffen- und Jagdscheininhaber sind vom Erfordernis der Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschusswaffe (Kleiner Waffenschein) nicht ausgenommen.

2. Im Klageverfahren gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten ist das Interesse des Klägers gem. § 52 Abs. 1 GKG am Fortbestand der Erlaubnisse mit 25.000 Euro anzunehmen, wenn sich bei Berechnung des Streitwertes nach Nr. 50.2 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004,1327) ein höherer Betrag als 25.000 Euro ergäbe.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 373/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 102/07 vom 31.05.2007

Rechtsgebiete:WaffG
Schlagworte:Bedürfnis, Sportschütze, Waffenbesitzkarte, gelbe
Stichwort:Waffenbesitzkarte
Leitsatz:Die Erteilung einer gelben Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG zum unbefristeten Erwerb der dort genannten Waffenarten ist nur möglich, wenn der Sportschütze ein Bedürfnis nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WaffG für die zu erwerbende Waffe glaubhaft macht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 102/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 24.06 vom 16.05.2007

Rechtsgebiete:WaffG 2002, WaffG 1976, SprengG
Schlagworte:Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung
Stichwort:Waffenbesitzkarte
Leitsatz:Der Widerruf einer Waffenbesitzkarte ist auch dann nach den verschärften Maßstäben des Waffengesetzes 2002 geboten, wenn die Waffenbesitzkarte unter der Geltung des Waffengesetzes 1976 erteilt worden ist und danach, aber vor Inkrafttreten des Waffengesetzes 2002 eine die Unzuverlässigkeit nach dem neuen Recht begründende Tatsache eingetreten ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 24.06


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