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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11556/03.OVG vom 15.01.2004

Rechtsgebiete:WaffG, WaffKostV
Schlagworte:Abgabenrecht, Abgabentatbestand, Auffangtatbestand, Amtshandlung, Bestimmtheit, Bestimmtheitsgebot, Besitzer, Interesse, Gebührenrahmen, Gebührenpflicht, Gebühr, Gebührenschuldner, Pflichtenkreis, Rahmengebühr, Regelüberprüfung, Überprüfung, Veranlasser, Waffe, Waffenbesitzer, Waffenbesitzerlaubnis, Waffenbesitzkarte, Waffenrecht, Zuverlässigkeit, Erlaubnis
Stichwort:Waffenbesitzerlaubnis
Leitsatz:1. Zur Bestimmtheit eines Abgabentatbestandes.

2. Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist Gebührenschuldner der für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung anfallenden Gebühr, da er die Vornahme dieser Amtshandlung veranlasst hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11556/03.OVG




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