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Waffenbesitzer

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11556/03.OVG vom 15.01.2004

1. Zur Bestimmtheit eines Abgabentatbestandes.

2. Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist Gebührenschuldner der für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung anfallenden Gebühr, da er die Vornahme dieser Amtshandlung veranlasst hat.

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