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Waffenbesitz

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THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 EO 946/05 vom 10.03.2006

Rechtsgebiete:VwGO, WaffG
Schlagworte:nachträgliche waffenrechtliche Auflage, Lebensgefährte, psychische Erkrankung, Sicherheitsstandard, Aufbewahrungspflicht, Waffenbesitz
Stichwort:Waffenbesitz
Leitsatz:Eine nachträgliche waffenrechtliche Auflage gem. § 9 Abs. 2 WaffG gegenüber dem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, die Waffen außerhalb der Wohnung bei einer berechtigten Person unterzubringen, kann geboten sein, wenn in der Person des Lebensgefährten begründete Tatsachen (hier: dessen psychische Erkrankung) einen höheren Sicherheitsstandard gebieten.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 3 EO 946/05




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