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Während einer Operation erlittene Lagerschaden und Vorschädigung des Patienten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Urteil, 4 U 139/01 vom 16.05.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Während einer Operation erlittene Lagerschaden und Vorschädigung des Patienten
Stichwort:Während einer Operation erlittene Lagerschaden und Vorschädigung des Patienten
Leitsatz:Eine Beweislastumkehr zugunsten der Annahme einer nicht einwandfreien Lagerung des Patienten bei einer Operation kommt nicht in Betracht, wenn die eingetretene Nervenschädigung im Halswirbelbereich auch auf eine dort vorhandene Vorschädigung zurückgeführt werden kann.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 4 U 139/01




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