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Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 12/04 vom 10.11.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, KSchG
Schlagworte:Betriebsratswahl, Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer
Stichwort:Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer
Leitsatz:Der ordentlich gekündigte Arbeitnehmer bleibt für die Wahl des Betriebsrats nach § 8 Abs. 1 BetrVG wählbar, wenn er eine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsratswahl nach Ablauf der Kündigungsfrist durchgeführt und der gekündigte Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigt wird.
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 12/04




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