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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 5 W 50/07 vom 15.10.2007

Rechtsgebiete:AktG, UmwG
Schlagworte:Umwandlung, Vorzugsaktien
Stichwort:Vorzugsaktien
Leitsatz:1. Bei dem Beschluss der Hauptversammlung einer AG über die Umwandlung in eine KGaA haben die Inhaber stimmrechtsloser Vorzugsaktien jedenfalls dann kein Stimmrecht, wenn kein Fall der §§ 140 Abs. 2 S. 1, 141 Abs. 1 und 2 AktG vorliegt.

2. In dem Umstand, dass das Gewicht des künftig nach § 140 Abs. 2 S. 1 AktG möglicherweise entstehenden Stimmrechts der Vorzugsaktionäre rechtsformbedingt in der KGaA geringer ist, liegt keine Beschränkung des Vorzugs.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 5 W 50/07




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