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Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 7.06 vom 08.11.2007

Rechtsgebiete:Richtlinie 1999/70/EG, Richtlinie 2000/78/EG, GG, BRRG, BBG, BBesG, BGB, MVergV, AGG
Schlagworte:Beamter, Bundesbeamter, Ruhestandsbeamter, Versetzung in den Ruhestand, vorzeitig, eigener Wunsch, Arbeitszeit, Beitrittsgebiet, rechtswidrig, Mehrarbeit, Mehrarbeitsvergütung, Anordnung, Genehmigung, Schaden, immateriell, Schadensersatz, Fürsorgepflicht, unzumutbare Belastung (verneint), Folgenbeseitigungsanspruch, Treu und Glauben, Dienstbefreiung, Besoldung, Gesetzesbindung der -, Interessenausgleich, öffentliches Wohl (verneint), zwingende dienstliche Gründe, Unterlassungsanspruch, Alter, Diskriminierung (verneint), Gemeinschaftsrecht
Stichwort:Vorzeitig
Leitsatz:Bundesbeamte im Ruhestand haben keinen Anspruch nach §§ 72 Abs. 2 Satz 3, 242 BGB auf Geldausgleich für den während ihres aktiven Dienstverhältnisses im Beitrittsgebiet aufgrund rechtswidrig zu hoch angesetzter Wochenarbeitszeit zuviel geleisteten Dienst (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 und 2 C 35.02 -).
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 7.06



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 TG 3121/04 vom 01.12.2004

Rechtsgebiete:HGB, HGlG, HPVG
Schlagworte:Antragserfordernis, Beteiligung, Dienstunfähigkeit, Frauenbeauftragte, vorzeitig, Zurruhesetzung
Stichwort:Vorzeitig
Leitsatz:Am Verfahren über die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist die Frauenbeauftragte ebenso wie die Personalvertretung nur auf Antrag des Beamten zu beteiligen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 TG 3121/04

HESSISCHER-VGH – Urteil, 9 N 2265/99 vom 06.11.2000

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Abwägung, Anzeigepflicht, Bebauungsplan, Selbständig, Vorzeitig, Vorzeitiger Bebauungsplan, Bestandsschutz, Betreiberpflicht, Entwicklungsgebot, Flächennutzungsplan, Genehmigungspflicht
Stichwort:Vorzeitig
Leitsatz:Bebauungspläne bedurften nach § 11 Abs. 1, 1. Halbsatz BauGB a.F. nur dann einer Genehmigung, wenn die planende Gemeinde einen selbstständigen Bebauungsplan (§ 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB) oder einen vorzeitigen Bebauungsplan (§ 8 Abs. 4 Satz 1 BauGB) aufstellen wollte, das heißt, ein Flächennutzungsplan (noch) nicht existierte. Ob die Gemeinde die Grenzen des Entwicklungsgebots (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB) verkannt hat, ist im Hinblick auf die Genehmigungspflicht nach § 11 Abs. 1, 1. Halbsatz BauGB a.F. unerheblich.

Die Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens ist in § 214 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nicht mehr genannt. Daraus folgt, dass die bisher wegen Mängeln im Anzeigeverfahren absolut unwirksamen Bebauungspläne (§ 214 Abs. 1 Nr. 3 BauGB a.F.) mit dem In-Kraft-Treten des BauGB n. F. am 1. Januar 1998 wirksam geworden sind

Die planende Gemeinde kann bei ihrer Abwägung von einer Erfüllung der Betreiberpflichten nach § 22 Abs. 1 BImSchG ausgehen. Dem stehen Bestandsschutzgesichtspunkte nicht entgegen. Es steht einer Gemeinde daher frei, Wohnnutzung und emittierende Nutzung im Wege der Bauleitplanung so dicht aneinander heranrücken zu lassen, wie es die unter Berücksichtigung von Anordnungen auf der Grundlage des § 22 BImSchG reduzierten Immissionen zulassen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 N 2265/99


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