JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vorwegnahme der Hauptsache
| Rechtsgebiete: | GKG, Streitwertkatalog, VwGO |
| Schlagworte: | Ausschluss vom Unterricht, Einzelrichter, Streitwertbeschwerde, Streitwert, Eilverfahren, Streitwert, Unterrichtsausschluss, Streitwertbeschwerde, Unterrichtsausschluss, Vorwegnahme der Hauptsache |
| Stichwort: | Vorwegnahme der Hauptsache |
| Leitsatz: | 1. Über die Streitwertbeschwerde entscheidet der Senat als Kollegium und nicht der Berichterstatter des Senats als Einzelrichter, wenn im erstinstanzlichen Verfahren die Streitwertfestsetzung durch den Berichterstatter der Kammer des Verwaltungsgerichts gemäß § 87 a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 VwGO und nicht den Einzelrichter gemäß § 6 VwGO erfolgt ist. 2. Vorwegnahme der Hauptsache in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen schulordnungsrechtlichen Ausschluss vom Unterricht gemäß § 61 Abs. 3 Nr. 4 NSchG mit der Folge, dass der volle Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 EUR in Ansatz zu bringen ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 OA 124/09 | |
| Rechtsgebiete: | StVZO, GKG |
| Schlagworte: | Fahrtenbuchauflage, Vorläufiger Rechtsschutz, Streitwert, Streitwertkatalog, Vorwegnahme der Hauptsache |
| Stichwort: | Vorwegnahme der Hauptsache |
| Leitsatz: | Wenn die Behörde einem Kraftfahrzeughalter unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Führung eines Fahrtenbuchs ab Zustellung der Verfügung auferlegt, wird die Hauptsache im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig vorweggenommen. Der Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entspricht in diesem Fall dem Streitwert des Hauptsacheverfahrens (Änderung der Senatspraxis). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 3350/08 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, VwGO |
| Schlagworte: | Anordnung, einstweilige, Schweinemastanlage, Stilllegung, Unzumutbarkeit, Vorwegnahme der Hauptsache |
| Stichwort: | Vorwegnahme der Hauptsache |
| Leitsatz: | 1. Der Antragsteller will eine Vorwegnahme der Hauptsache erreichen, wenn und soweit die im Anordnungsverfahren begehrte Regelung in Inhalt und Wirkung der Entscheidung im Klageverfahren entspricht, der Antragsteller also bereits jetzt auf Dauer oder wenigstens bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens so gestellt werden will, als ob er in der Hauptsache obsiegt hat. 2. Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, das heißt, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsachverfahren nicht mehr zu beseitigen wären. 3. Ein überwiegendes Nachbarinteresse an der sofortigen Unterbindung von Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung einer bereits vorhandenen baulichen Anlage verursacht werden, ist regelmäßig nur dann anzuerkennen, wenn die Einwirkungen auf den Nachbarn ganz wesentlich über das im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen, so dass ihm die Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in zumutbarer Weise angesonnen werden kann, etwa wenn sich die Beeinträchtigungen zu einer Gesundheitsgefährdung verdichten können. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 8/08 | |
| Rechtsgebiete: | LNatG M-V, StrWGM-V, Verf M-V |
| Schlagworte: | Allee, Alleenschutz, Baum, Fällung, Verkehrssicherungspflicht, Mitwirkung, Beteiligung, Verband, Ausnahme, Abstimmung, Benehmen, Merkblatt, Alleen, Unterhaltung, Vorwegnahme der Hauptsache |
| Stichwort: | Vorwegnahme der Hauptsache |
| Leitsatz: | Im Rahmen des Abstimmungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 2 Satz 4 LNatG M-V besteht grundsätzlich kein Beteiligungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 17/08 | |
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