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Vorweggewährung von Lebensaltersstufen an angestellte Lehrer in Mangelfächern

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 11 (5) Sa 592/02 vom 13.02.2003

Rechtsgebiete:BAT, BGB
Schlagworte:Vorweggewährung von Lebensaltersstufen an angestellte Lehrer in Mangelfächern, Gleichbehandlung
Stichwort:Vorweggewährung von Lebensaltersstufen an angestellte Lehrer in Mangelfächern
Leitsatz:Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn das beklagte Land die Vorweggewährung von Lebensaltersstufen an angestellte Lehrer in Mangelfächern im Landesdienst nach § 27 C BAT - entsprechend der korrespondierenden beamtenrechtlichen Ausnahmeregelung zur laufbahnrechtlichen Höchstaltersgrenze für Lehrer in Mangelfächern außerhalb des Landesdienstes - auf Personen beschränkt, die die laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze für die Einstellung in das Beamtenverhältnis um längstens 10 Jahre überschritten haben.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 11 (5) Sa 592/02




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