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vorweggenommene Beweiswürdigung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 61.07 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:GG, BDG, VwGO
Schlagworte:Rechtliches Gehör, vorweggenommene Beweiswürdigung, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Stichwort:vorweggenommene Beweiswürdigung
Leitsatz:Der im gerichtlichen Disziplinarverfahren geltende Grundsatz der unmittelbaren Beweiserhebung durch das Verwaltungsgericht verbietet es, eine bestrittene, beweisbedürftige Tatsache statt im Wege des Zeugenbeweises durch Verlesen von Vernehmungsprotokollen des behördlichen Disziplinarverfahrens oder anderer gesetzlich geordneter Verfahren festzustellen.

Das Verwaltungsgericht darf die in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen nach § 57 Abs. 2 BDG seiner Entscheidung nur dann ohne erneute Prüfung zugrunde legen, wenn sie nicht bestritten werden.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 61.07



OLG-CELLE – Beschluss, 14 W 6/06 vom 09.03.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:selbständiges Beweisverfahren, Prozesskostenhilfe, Mutwillen, , vorweggenommene Beweiswürdigung
Stichwort:vorweggenommene Beweiswürdigung
Leitsatz:Der Antrag, ein selbständiges Beweisverfahrens einzuleiten, ist mutwillig i. S. v. § 114 ZPO, wenn die in diesem Verfahren festzustellenden Behauptungen oder Tatsachen bereits Gegenstand eines kurzfristig zurückliegenden anderen Rechtsstreits - auch innerhalb einer anderen Gerichtsbarkeit (hier: Klage vor dem Sozialgericht) - waren und dort umfassend und abschließend gewürdigt wurden; das gilt jedenfalls dann, wenn nach Abschluss des früheren Verfahrens kein wesentlich geänderter Sachstand vorliegt.

Der Antrag, ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten, ist mutwillig, wenn bei Würdigung des Vortrags des Antragstellers eine Beweisbedürftigkeit entfällt und deshalb eine Beweiserhebung im Hinblick auf das Ziel eines selbständigen Beweisverfahrens wertlos wäre.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 14 W 6/06

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 Wx 2/05 vom 10.08.2005

Rechtsgebiete:BGB, FGG, ZPO
Schlagworte:Testamentsauslegung, Befreiung des Vorerben, Beweiswürdigung bei Nichtentbindung von der Verschwiegenheitspflicht, vorweggenommene Beweiswürdigung
Stichwort:vorweggenommene Beweiswürdigung
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen einer nicht ausdrücklich angeordneten Befreiung des Vorerben.

2. Die Einsetzung zum Alleinerben reicht für sich allein nicht aus, um eine Befreiung des Vorerben anzudeuten.

3. Zur Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts.

4. In der Weigerung eines die Feststellungslast tragenden Beteiligten, seinen früheren Anwalt von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, kann eine zu seinem Nachteil zu berücksichtigende Beweisvereitelung liegen.

5. Das Nachlassgericht darf die Verweigerung von der Verschwiegenheitspflicht nicht mit der Begründung als von geringem Gewicht ansehen, es sei davon auszugehen, daß der Zeuge nicht die Wahrheit sagen werde.

6. Die Vorwegnahme der Würdigung eines noch nicht erhobenen Beweises ist unzulässig.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 2/05


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