JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > vorübergehender Bedarf
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Befristeter Arbeitsvertrag, sachlicher Grund, vorübergehender Bedarf, künftiger Minderbedarf, Prognoseentscheidung |
| Stichwort: | vorübergehender Bedarf |
| Leitsatz: | Die nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages zu treffende Prognoseentscheidung erstreckt sich - anders als im Kündigungsschutzrecht, wo der Arbeitgeber zur Vermeidung der Kündigung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung auch einen anderweitigen Einsatz und damit eine mögliche Weiterbeschäftigung auf einem anderen, im Unternehmen vorhandenen freien Arbeitsplatz prüfen muss - bei einem öffentlichen Arbeitgeber nur auf den vorhersehbaren Beschäftigungsbedarf der Dienststelle, für die der Arbeitnehmer konkret eingestellt werden soll. Die Prognoseentscheidung ist nicht deshalb unzutreffend, weil der Arbeitnehmer nach Fristablauf aufgrund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz in einer anderen Dienststelle oder an einem anderen Standort befristet oder unbefristet hätte beschäftigt werden können und der Arbeitgeber dies bei Vertragsschluss hätte erkennen können. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 264/06 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehenden Bedarfs, hier "Absicherung der Evakuierungsphase einer Lehrkonzeption" für eine universitäre Sprachausbildung |
| Stichwort: | vorübergehender Bedarf |
| Leitsatz: | Sind in einem auf § 14 Abs. 1 Ziff. 1 TzBfG gestützten befristeten Arbeitsverhältnis überwiegend Daueraufgaben zu verrichten, so ist die Befristungsabrede nur dann wirksam, wenn die Daueraufgaben lediglich eine dienende, die vorübergehende Aufgabe unterstützende Funktion haben. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 721/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LBG, RVG |
| Schlagworte: | Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG), Reichsvermögen, zum Bundesvermögen gewordenes - und Rückübertragungsanspruch von Ländern und Gemeinden, Gemeinden, Rückübertragungsanspruch gemäß Art. 134 Abs. 3 GG, Bund, Rückübertragungsanspruch und Gegenrecht des - es, gesetzlicher Vermögensübergang, Vermögensübergang, gesetzlicher, Übertragungsakt, gemäß Art. 134 Abs. 3 GG notwendiger - für Rückübertragung, Verwaltungsbedarf des Bundes, Bedarf, Verwaltungs- des Bundes, Aufgabe, des Bundes, Bundesaufgabe, Fristen, gesetzliche - zur Geltendmachung von Rückübertragungsansprüchen und entgegenstehenden Bundesbedarfen, Zeitpunkt, maßgeblicher für die Beurteilung eines Bundesverwaltungsbedarfs, Bundesgrenzschutz, Bundesaufgabe, Verteidigung, Bundesaufgabe, Stationierung verbündeter Streitkräfte im Bundesgebiet, verbündete Streitkräfte, Stationierung, NATO, System gegenseitiger kollektiver Sicherheit, Liegenschaften, Überlassung von - zur Nutzung durch fremde Streitkräfte, Landbeschaffung, Dauerbedarf, vorübergehender Bedarf, nicht nur vorübergehender Bedarf. |
| Stichwort: | vorübergehender Bedarf |
| Leitsatz: | Leitsätze: Ob die Voraussetzungen für den Ausschluss des Rückfallrechts nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des Reichsvermögen-Gesetzes (RVG) in Verbindung mit Art. 134 Abs. 3 GG gegeben sind, beurteilt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung durch den Bund. Der Bund benötigte im maßgeblichen Zeitpunkt einen Vermögensgegenstand für eigene Verwaltungsaufgaben (Art. 134 Abs. 3 GG und § 5 Abs. 2 Satz 1 RVG) auch dann, wenn er ihn nach dem Ende der Besatzungszeit einer verbündeten Streitmacht völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechend zur militärischen Nutzung zur Verfügung stellte. Urteil des 3. Senats vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 8.00 - I. VG Kassel vom 08.12.1999 - Az.: VG 3 E 4698/94 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 8.00 | |
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