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vorübergehende Unmöglichkeit der Abschiebung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 3.02 vom 17.12.2002

Rechtsgebiete:AuslG, AsylVfG, VwGO
Schlagworte:Aufenthaltsbefugnis, Bindungswirkung, Duldung, Mitwirkungspflicht, ungeklärte Identität, ungeklärte Staatsangehörigkeit, vorübergehende Unmöglichkeit der Abschiebung
Stichwort:vorübergehende Unmöglichkeit der Abschiebung
Leitsatz:1. Die Aufenthaltsbefugnis nach § 70 Abs. 1 AsylVfG darf einem anerkannten Flüchtling grundsätzlich nicht allein deshalb versagt werden, weil Zweifel an seiner Identität und Staatsangehörigkeit bestehen, sondern regelmäßig nur dann, wenn sich die Möglichkeit seiner Abschiebung in einen Drittstaat konkret abzeichnet.

2. § 8 Abs. 1 AuslG sperrt nicht die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 70 Abs. 1 AsylVfG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 3.02




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