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Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 u. 2 BAT und fehlende Zustimmung des Personalrats

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1018/00 vom 03.11.2000

Rechtsgebiete:BAT, OPVG NW
Schlagworte:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 u. 2 BAT und fehlende Zustimmung des Personalrats
Stichwort:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 u. 2 BAT und fehlende Zustimmung des Personalrats
Leitsatz:Da die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 und 2 BAT sachlich einer befristeten Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit gleichsteht, spricht vieles dafür, im Falle der unterlassenen Mitbestimmung des Personalrats nach § 72 Abs. 1 Nr. 4 LPVG NW die zeitliche Begrenzung der dem Arbeitnehmer kraft Direktionsechts übertragenen höherwertigen Tätigkeit für rechtsunwirksam zu erachten.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 1018/00




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