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Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 2406/04 vom 13.04.2005

Rechtsgebiete:BAT, BGB
Schlagworte:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Grundsätze für die Ermessensprüfung, Freihaltung einer Beamtenstelle, Zuordnungsentscheidung des Dienststellenleiters
Stichwort:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 2406/04



LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 379/04 vom 12.05.2004

Rechtsgebiete:BAT, BGB, TVG
Schlagworte:Eingruppierung, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Vertretung, Erprobung, konkludente Abänderung der Vergütungsgruppe
Stichwort:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 379/04

LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1962/02 vom 18.06.2003

Rechtsgebiete:BAT, BGB
Schlagworte:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Grundsätze zur Ermessensprüfung, Direktionsrecht, billiges Ermessen, Eingruppierung, Vertretung
Stichwort:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Leitsatz:1. Bei der Vertretung muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz des Angestellten und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretenen vorliegen.

2. Der Arbeitgeber ist darlegungspflichtig dafür, dass zum Zeitpunkt der Übertragung diese Zuordnung zwischen Vertreter und Vertretenem aufgrund konkreter Dispositionen des Arbeitgebers bestanden hat.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1962/02

LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1711/02 vom 21.05.2003

Rechtsgebiete:BAT, BGB
Schlagworte:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges Ermessen, Eingruppierung, Einsatz auf einer für einen Beamten freigehaltenen Stelle
Stichwort:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Leitsatz:1. Bei dem vorübergehenden Einsatz des Angestellten auf einer für einen Beamten freigehaltenen Stelle handelt es sich nicht um eine Vertretung im Sinne des § 24 Abs. 2 BAT, sondern um eine vorübergehend auszuübende Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT.

2. Nach den Grundsätzen für die Ermessensprüfung bei der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 BAT ist zunächst die Zuordnung des vorübergehenden Einsatzes des Angestellten zu der freizuhaltenden Stelle im Zeitpunkt der Übertragung zu prüfen.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1711/02


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