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Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NUERNBERG – Urteil, 4 Sa 715/07 vom 15.10.2008

Rechtsgebiete:TVöD, TVÜ-Bund
Schlagworte:vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Stichwort:Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Leitsatz:Ob bei einer nach dem 01.10.2005 erfolgten vorübergehenden Übertragung einer anderweitigen Tätigkeit eine persönliche Zulage (Vertretungszulage) zu bezahlen ist, bestimmt sich i.R.d. §§ 14 TVöD, 18 Abs. 2 TVÜ-Bund nach der Bewertung der übertragenen Tätigkeit gem. § 17 VII TVÜ-Bund i.V.m. der Anlage 4 TVÜ-Bund.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 4 Sa 715/07



LAG-HAMM – Urteil, 18 (5) Sa 1081/01 vom 12.05.2004

Rechtsgebiete:BAT, BGB
Schlagworte:Eingruppierung, vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Freihaltung einer Stelle für einen Beamtenanwärter, Vertretung
Stichwort:Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 (5) Sa 1081/01

BAG – Urteil, 6 AZR 424/02 vom 11.09.2003

Rechtsgebiete:BAT, BGB, ZPO
Schlagworte:Persönliche Zulage - Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Stichwort:Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Leitsatz:Für die Berechnung einer persönlichen Zulage aus Anlass der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist nach § 24 Abs. 3 BAT ein Vergleich der Gesamtvergütungen beider Tätigkeiten vorzunehmen. Übersteigt die Gesamtvergütung aus der vertragsgemäß auszuübenden Tätigkeit die der vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit, rechtfertigt das keine Kürzung der vertraglich geschuldeten Vergütung.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 424/02

LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1783/01 vom 16.05.2003

Rechtsgebiete:BAT, BGB
Schlagworte:Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges Ermessen, Erprobung, Eingruppierung
Stichwort:Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Leitsatz:1. Es entspricht grundsätzlich billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten zum Zwecke seiner Erprobung nach § 24 Abs. 1 BAT eine höherwertige Tätigkeit nur für einen vorübergehenden Zeitraum überträgt.

2. Eine Erprobungszeit von mehr als sechs Monaten entspricht nur billigem Ermessen, wenn dafür besondere Gründe vorliegen.

3. Es obliegt dem Arbeitgeber, diese darzulegen.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1783/01


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