JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
| Rechtsgebiete: | TVöD, TVÜ-Bund |
| Schlagworte: | vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit |
| Stichwort: | Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit |
| Leitsatz: | Ob bei einer nach dem 01.10.2005 erfolgten vorübergehenden Übertragung einer anderweitigen Tätigkeit eine persönliche Zulage (Vertretungszulage) zu bezahlen ist, bestimmt sich i.R.d. §§ 14 TVöD, 18 Abs. 2 TVÜ-Bund nach der Bewertung der übertragenen Tätigkeit gem. § 17 VII TVÜ-Bund i.V.m. der Anlage 4 TVÜ-Bund. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 4 Sa 715/07 | |
| Rechtsgebiete: | BAT, BGB |
| Schlagworte: | Eingruppierung, vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Freihaltung einer Stelle für einen Beamtenanwärter, Vertretung |
| Stichwort: | Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 (5) Sa 1081/01 | |
| Rechtsgebiete: | BAT, BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Persönliche Zulage - Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit |
| Stichwort: | Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit |
| Leitsatz: | Für die Berechnung einer persönlichen Zulage aus Anlass der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist nach § 24 Abs. 3 BAT ein Vergleich der Gesamtvergütungen beider Tätigkeiten vorzunehmen. Übersteigt die Gesamtvergütung aus der vertragsgemäß auszuübenden Tätigkeit die der vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit, rechtfertigt das keine Kürzung der vertraglich geschuldeten Vergütung. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 424/02 | |
| Rechtsgebiete: | BAT, BGB |
| Schlagworte: | Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges Ermessen, Erprobung, Eingruppierung |
| Stichwort: | Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit |
| Leitsatz: | 1. Es entspricht grundsätzlich billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten zum Zwecke seiner Erprobung nach § 24 Abs. 1 BAT eine höherwertige Tätigkeit nur für einen vorübergehenden Zeitraum überträgt. 2. Eine Erprobungszeit von mehr als sechs Monaten entspricht nur billigem Ermessen, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. 3. Es obliegt dem Arbeitgeber, diese darzulegen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1783/01 | |
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