( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterVvorübergehende Übertragung 

vorübergehende Übertragung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 5 Sa 200/08 vom 13.01.2009

Rechtsgebiete:BAT, BGB, TVöD
Schlagworte:ARGE, Eingruppierung, Höhergruppierung, Landkreis, Sachbearbeiter, Träger der Sozialhilfe, Zulage, höherwertige Tätigkeit, vorübergehende Übertragung
Stichwort:vorübergehende Übertragung
Leitsatz:Die Entscheidung des beklagten Landkreises, den Mitarbeitern, die zur Sachbearbeitung in der ARGE an die ARGE abgestellt werden, die dortige höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend im Sinne von § 24 BAT/BAT-O bzw. im Sinne von § 14 TVöD zu übertragen, genügt noch dem Gebot, bei dieser Entscheidung billiges Ermessen walten zu lassen. Denn der Vertrag zwischen dem beklagten Landkreis und der Bundesagentur für Arbeit über die Gründung der ARGE war auf 6 Jahre befristet. Außerdem war bereits zum Zeitpunkt der ARGE-Gründung absehbar, dass dieses Modell der Zusammenarbeit zwischen einer Bundesanstalt und dem örtlichen Träger der Sozialhilfe wegen der zahlreichen damit verbundenen Rechtsprobleme nicht auf Dauer angelegt sein kann. Wegen der fehlenden Planungssicherheit über den zukünftigen Stellenbedarf in diesem Bereich durfte die Tätigkeit daher noch vorübergehend übertragen werden.
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 5 Sa 200/08



BAG – Urteil, 9 AZR 226/05 vom 17.01.2006

Rechtsgebiete:GG, BAT-O, BGB, SchulG vom 3. Juli 1991, VertretungsVO der Sächsischen Staatsregierung vom 27. Dezember 1999
Schlagworte:Beschäftigungsanspruch, Schulleitung, vorübergehende Übertragung, Konkurrentenklage
Stichwort:vorübergehende Übertragung
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 226/05


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/voruebergehende-uebertragung

"vorübergehende Übertragung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN