JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vorübergehende Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden auf 30,5 Stunden durch Firmentarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
| Rechtsgebiete: | TVG, TVG, SozG, MTV Nr. 2, GG, KSchG |
| Schlagworte: | Vorübergehende Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 5 Stunden auf 30, 5 Stunden durch Firmentarifvertrag zur Beschäftigungssicherung |
| Stichwort: | Vorübergehende Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden auf 30,5 Stunden durch Firmentarifvertrag zur Beschäftigungssicherung |
| Leitsatz: | Leitsätze: Ein Firmentarifvertrag, der in teilweiser Abänderung des Firmenmanteltarifvertrages die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden vorübergehend zur Beschäftigungssicherung durch eine besondere regelmäßige Arbeitszeit von 30,5 Stunden wöchentlich bei Teillohnausgleich und partiellem Schutz gegen betriebsbedingte Kündigungen während der Laufzeit des betriebsbezogenen Tarifvertrages ersetzt, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Aktenzeichen: 4 AZR 438/99 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - I. Arbeitsgericht Berlin - 65 Ca 20117/98 - Urteil vom 10. Dezember 1998 II. Landesarbeitsgericht Berlin - 6 Sa 355/99 - Urteil vom 21. Mai 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 438/99 | |
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