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Vortragstätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 43/09 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:BRRG, BeamtVG, FAO, VwGO
Schlagworte:Anrechnung, Bezüge, Einkommen, Einkünfte, Ruhen, Tätigkeit, wissenschaftliche, Versorgung, Vortragstätigkeit
Stichwort:Vortragstätigkeit
Leitsatz:1. Die Vortragstätigkeit ist als privilegierte Tätigkeit gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BRRG lediglich in dem in der Gesetzesbegründung genannten Kontext von wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit zu sehen. Dies schließt aus, dass jeder Vortrag ungeachtet seines Inhaltes und der äußeren Rahmenbedingungen zum Anrechnungsausschluss auf die Versorgung führt.

2. Regelmäßige (z. B. als Lehr- und Unterrichtungstätigkeiten) bzw. gegen Entgelt abgehaltene (gewerbliche) Vorträge unterfielen nicht der Genehmigungsfreiheit des § 42 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BRRG; ihre Privilegierung nach § 53 Abs. 7 Satz 2 BeamtVG (a. F.) scheidet infolge dessen aus.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 43/09



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10264/07.OVG vom 10.08.2007

Rechtsgebiete:GG, BRRG, BBG, BeamtVG, LBG
Schlagworte:Beamter, Beamtenverhältnis, Besoldung, Versorgung, Versorgungsempfänger, Ruhen, Ruhensregelung, Anrechnung, Einkommen, Erwerbseinkommen, Einkünfte, Nebentätigkeit, künstlerisch, wissenschaftlich, Vortrag, Vortragstätigkeit, Kunst, Kunstfreiheit, Wissenschaft, Unterhaltung, Gewerbe, gewerblich, Fremdenführer, Stadtführung, Burgführung, Gastereyen
Stichwort:Vortragstätigkeit
Leitsatz:Einem wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten, der regelmäßig eine Nebentätigkeit als Fremdenführer ausübt, ist das hierbei erzielte Erwerbseinkommen bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres grundsätzlich auf seine Versorgungsbezüge anzurechnen. Da solche Dienstleistungen im touristisch geprägten Umfeld weder künstlerische noch Vortragstätigkeiten sind, kommt die versorgungsrechtliche Privilegierung von Einkünften im Sinne von § 53 Abs. 7 Satz 2 BeamtVG i.V.m. § 42 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BRRG nicht zur Anwendung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10264/07.OVG


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