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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 450/03 vom 25.10.2003

Rechtsgebiete:LSA-KAG, LSA-GO
Schlagworte:Beanstandung, Vorteilsregelung, Gemeindeanteil, Anliegeranteil, Rückwirkung, Satzung, nichtige, Satzung, frühere, Ersetzung, Schlechterstellung, Gesamtaufkommen, Abgabenpflichtige : Gesamtheit, Mehr-Einnahme, Mindestinhalt : Satzung
Stichwort:Vorteilsregelung
Leitsatz:1. § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA (sog. "Schlechterstellungsverbot") wird nicht verletzt, wenn die neue (gültige) Satzung mit Rückwirkung eine frühere nichtige Satzung ersetzt. Die Gesamtheit der Abgabepflichtigen wird durch die neue gültige Satzung deshalb nicht mehr belastet, weil das Aufkommen nach der alten nichtigen Satzung mit Null anzusetzen ist.

2. Dabei kommt es auf den Nichtigkeitsgrund der früheren Satzung nicht an. Gleichgültig ist deshalb, ob die Satzung sogar gegen den "Mindestinhalt" (§ 2 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA) verstoßen hat oder "nur" gegen die Vorgaben für die Vorteilsbemessung (§ 6 Abs. 5 KAG LSA).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 450/03




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