JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vorteilsnahme
| Rechtsgebiete: | KAG SH |
| Schlagworte: | Fremdenverkehrsabgabe, Schönheitsfarm, Vorteilsentgelt, Vorteilsnahme |
| Stichwort: | Vorteilsnahme |
| Leitsatz: | 1. Die Fremdenverkehrabgabe ist ein Vorteilsentgelt und damit hinsichtlich des die Abgabepflicht auslösenden Tatbestandes den Beiträgen zuzurechnen. Der zu entgeltende (wirtschaftliche) Vorteil besteht in der Gewinnchance oder in der erhöhten Verdienstmöglichkeit, die sich aus dem Fremdenverkehr ergibt. Ob der einzelne Pflichtige die ihm gebotenen Vorteile nutzt, ist unerheblich. 2. Die Vorteilsnahmemöglichkeit muss lediglich bestehen, d.h. nach der vom Pflichtigen ausgeübten Tätigkeit gegeben sein. Das ist bei einer sogenannten Schönheitsfarm, bei der auswärtige Besucherinnen vornehmlich Massagen, Sport und Körperpflege nachsuchen und in Anspruch nehmen, der Fall. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 40/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BAT, HGO, RiStBV |
| Schlagworte: | Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch Ersuchen der Staatsanwaltschaft |
| Stichwort: | Vorteilsnahme |
| Leitsatz: | Der Lauf der Ausschlussfrist von § 626 Abs. 2 Satz 1, 2 BGB wird nicht dadurch gehemmt, dass der Informant des Kündigungsberechtigten mit der Verwertung der Information nicht einverstanden ist, sofern nicht aus bestimmten Rechtsgründen ein Verwertungsverbot besteht. Dies gilt auch für ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft, durch die Einsicht in eine Ermittlungsakte gewonnene Erkenntnisse zunächst nicht zu verwerten. Nach hessischem Gemeinderecht kommt es für den Beginn des Laufs der Ausschlussfrist auf die Kenntnis des Gemeindevorstandes als Gremium an. Kenntnisse eines nicht kündigungsbefugten Personalamtes sind der Gemeinde nur zuzurechnen, wenn deren Nichtweitergabe an den Gemeindevorstand auf einem Organisationsmangel beruhte. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 12 Sa 250/02 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Schlagworte: | Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Rechtsgut, geschütztes, Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeitsvoraussetzung, Verletzter |
| Stichwort: | Vorteilsnahme |
| Leitsatz: | Geschütztes Rechtsgut der §§ 331 - 338 StGB (hier: Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB) ist die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in diese Lauterkeit, so dass bei einer Verletzung dieses Rechtsgutes durch ein Bestechungsdelikt der Bürger nicht unmittelbar in seinen Rechten verletzt und daher auch nicht Verletzter i.S.d. § 172 Abs. 1 StPO ist mit der Folge, dass ein von ihm gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 StPO unzulässig ist. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 Ws 388/02 | |
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