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Vorteilsgrundsatz

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 D 24/03 vom 07.12.2005

Rechtsgebiete:SächsKAG
Schlagworte:Abwasserbeitrag, öffentliche Einrichtung, Vollentsorgung, Teilentsorgung, Beitragssätze, Gebührensätze, Vorteilsgrundsatz
Stichwort:Vorteilsgrundsatz
Leitsatz:1. Bildet der Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung zwei getrennte öffentliche Einrichtungen - der Vollentsorgung des Schmutz- und Niederschlagswassers einerseits und der Teilentsorgung des Schmutzwassers andererseits - und legt er den Beitragssatz in jeder der Einrichtungen trotz unterschiedlicher Vorteilsvermittlung in derselben Höhe fest, müssen jedenfalls die Gebührensätze im Rahmen der Einrichtung der Vollentsorgung über denjenigen der Einrichtung der Teilentsorgung liegen. Legt er hingegen einheitliche Abwassergebührensätze fest, muss die notwendige abgabenrechtliche Differenzierung durch einen höheren Beitragssatz für die Vollentsorgung getroffen werden.

2. Fehlerhafte Rechtsnormen können nur dann wieder Gültigkeit erlangen, wenn eine solche Möglichkeit im höherrangigen Recht ausnahmsweise zugelassen ist.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 D 24/03



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 31/04 vom 26.04.2005

Rechtsgebiete:VwGO, SächsWG, SächsKAG, SächsGemO
Schlagworte:Abwasserbeitrag, Vorteilsgrundsatz, Einrichtungen, Kleinkläranlagen, Abflusslose Gruben, Prognosezeitraum
Stichwort:Vorteilsgrundsatz
Leitsatz:1. Auf der Grundlage des SächsKAG a.F. kann die Bildung von fünf Einrichtungen zum Zwecke der Abwasserbeseitigung zulässig sein.

2. Für die Zuordnung eines Grundstückes zu einer Einrichtung kommt es auf die Verhältnisse im maßgeblichen Prognosezeitraum an.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 BS 31/04

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B S 456/02 vom 28.07.2003

Rechtsgebiete:BauGB, SächsKAG, VwGO
Schlagworte:Abwasserbeitrag, Aufschiebende Wirkung, Vorteilsgrundsatz, Typengerechtigkeit
Stichwort:Vorteilsgrundsatz
Leitsatz:1. Bei der Erhebung von öffentlichen Abgaben im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nur gerechtfertigt, wenn dessen Erfolg in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg.

2. Zum abgabenrechtlichen Maßstab zur Bestimmung des Vorteils im Sinne von § 18 Abs. 1 SächsKAG gegenüber Innenbereichsgrundstücken im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB.

3. Zum Umfang der Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Beitragsbescheiden.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 B S 456/02


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