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OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ws 388/02 vom 21.05.2002

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Rechtsgut, geschütztes, Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeitsvoraussetzung, Verletzter
Stichwort:Vorteilsgewährung
Leitsatz:Geschütztes Rechtsgut der §§ 331 - 338 StGB (hier: Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB) ist die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in diese Lauterkeit, so dass bei einer Verletzung dieses Rechtsgutes durch ein Bestechungsdelikt der Bürger nicht unmittelbar in seinen Rechten verletzt und daher auch nicht Verletzter i.S.d. § 172 Abs. 1 StPO ist mit der Folge, dass ein von ihm gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 StPO unzulässig ist.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 Ws 388/02




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