JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vorteilsbegriff
| Rechtsgebiete: | KAG M-V |
| Schlagworte: | Anlage, Anlagenbegriff, Straßenbaubeitragsrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Identität, natürliche Betrachtungsweise, Anbaufunktion, Vorteilsbegriff, Innenbereich, Außenbereich, Hauptstraße, Sackgasse, Gemeindeanteil |
| Stichwort: | Vorteilsbegriff |
| Leitsatz: | Zum straßenbaubeitragsrechtlichen Anlagenbegriff. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 117/08 | |
| Rechtsgebiete: | SächsKAG |
| Schlagworte: | Ausbaubeitrag, Vorteilsbegriff, Vollgeschossmaßstab, Grundsatz der regionalen Teilbarkeit, Grundsatz der Typengerechtigkeit |
| Stichwort: | Vorteilsbegriff |
| Leitsatz: | 1. Der sog. Vollgeschossmaßstab (auch als Nutzungsflächenmaßstab bezeichnet) ist auch im sächsischen Ausbaubeitragsrecht ein rechtmäßiger Verteilungsmaßstab. 2. Eine Staffelung des Nutzungsfaktors, die eine Differenzierung zwischen vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit nicht enthält und die bei Gebäuden mit mehr als sechs Vollgeschossen überhaupt nicht mehr auf die genaue Zahl der Vollgeschosse abstellt, sondern solche Grundstücke mit dem höchsten Nutzungsfaktor bewertet, führt zu einer rechtswidrigen Verteilungsregelung. 3. Im sächsischen Ausbaubeitragsrecht kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Verteilung geeignet ist, in einem bestimmen Fall eine Beitragspflicht entstehen zu lassen, nicht auf die Verhältnisse in der gesamten Gemeinde, sondern auf die Verhältnisse in dem jeweils in Rede stehenden Abrechnungsgebiet an (Grundsatz der regionalen Teilbarkeit). 4. Eine Verteilungsregelung ohne Differenzierung zwischen dem vierten und fünften und ab dem sechsten Vollgeschoss trotz entsprechender Bebaubarkeit von Grundstücken im Abrechnungsgebiet ist rechtmäßig, wenn der im Ausbaubeitragsrecht anwendbare Grundsatz der Typengerechtigkeit die fehlende Differenzierung rechtfertigt. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 B 289/04 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, SächsKAG |
| Schlagworte: | Ausbaubeitrag, Vorteilsbegriff, Verteilungsflächen, Erschließungsanlage |
| Stichwort: | Vorteilsbegriff |
| Leitsatz: | 1. Im sächsischen Ausbaubeitragsrecht gilt der wirtschaftliche Vorteilsbegriff. 2. Der wirtschaftliche Vorteil beruht auf der gebotenen Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlage. Das Ausmaß des Vorteils richtet sich nach dem Ausmaß der von einem durch die ausgebaute Verkehrsanlage erschlossenen Grundstück aus zu erwartenden - wahrscheinlichen - Inanspruchnahme der Anlage. 3. Im Ausbaubeitragsrecht bleiben ebenso wie ein Erschließungsbeitragsrecht Grundflächen anderer Erschließungsanlagen bei der Verteilung des umlagefähigen Ausbauaufwandes unberücksichtigt. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 B 514/07 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, BauGB |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, Beitragssatzung, Verkehrsanlagen, Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, wiederkehrender Beitrag, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, Straße, Anbaustraße, Zugang, Zufahrt, einheitliche öffentliche Einrichtung, gemeindliche Einrichtung, Gemeindegebiet, Einheit, Abrechnungseinheit, Gemeindeteil, Selbstverwaltung, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, Nutzbarkeit, bauliche Nutzbarkeit, qualifizierte Nutzbarkeit, Bebaubarkeit, Rundung, Abrundung, Aufrundung, Beitragsmaßstab, Vollgeschossmaßstab, Typisierung, Pauschalierung, Nutzungsmaß, Stellplatz, Garage, Sanierungsgebiet, förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, Ausgleichsbetrag, Ablösung, Eckgrundstück, Eckgrundstücksvergünstigung, Vergünstigung, mehrfach erschlossenes Grundstück, Eckgrundstücksermäßigung, Verschonung, Befreiung, Verschonungszeitraum |
| Stichwort: | Vorteilsbegriff |
| Leitsatz: | Ein Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge nach § 10a KAG, der das Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen bestimmt, muss regelmäßig (auch) zwischen ein- und zweigeschossig bebaubaren Grundstücken sowie danach unterscheiden, ob lediglich Stellplätze bzw. Garagen errichtet werden dürfen oder das Grundstück nur gewerblich nutzbar ist, aber nicht bebaut werden darf. Eine nicht hinreichend differenzierende Maßstabsregelung ist nicht zu beanstanden, wenn die zu Beiträgen zu veranlagenden Grundstücke mit geringerer Nutzbarkeit nicht mehr als 10 v. H. ausmachen (im Anschluss an OVG RP, 12 A 11979/00.OVG, AS 29, 97, ESOVGRP; 6 A 10938/05.OVG, ESOVGRP). Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, die gleichzeitig innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung sämtlicher zum Anbau bestimmter Verkehrsanlagen i. S. d. § 10a Abs. 1 KAG liegen, werden grundsätzlich zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Straßen außerhalb des Sanierungsgebiets veranlagt, zumal vom Gesetzgeber die rechtliche Grundlage für ihre Verschonung in § 10a Abs. 5 KAG geschaffen wurde. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10255/08.OVG | |
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