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Vorsteuerberichtigung wegen der vor dem 1. April 1999 angefallenen Kosten für den Erwerb einer Segeljacht

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, XI R 60/06 vom 02.07.2008

Rechtsgebiete:UStG 1999, UStG 1993, EStG, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Segeljachtvercharterung: Besteuerung des Aufwendungseigenverbrauchs bis zum 31. März 1999, Vorsteuerabzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen ab dem 1. April 1999, Vorsteuerberichtigung wegen der vor dem 1. April 1999 angefallenen Kosten für den Erwerb einer Segeljacht
Stichwort:Vorsteuerberichtigung wegen der vor dem 1. April 1999 angefallenen Kosten für den Erwerb einer Segeljacht
Leitsatz:1. Vorsteuerbeträge, die auf laufende Aufwendungen für Segeljachten entfallen, sind ab dem 1. April 1999 gemäß § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG 1999 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht abziehbar, wenn der Unternehmer die Segeljachten zwar nachhaltig und zur Erzielung von Einnahmen, jedoch ohne Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht vermietet.

2. Hat der Unternehmer die Segeljachten bereits vor dem 1. April 1999 erworben und die Vorsteuer für die Kosten des Erwerbs abgezogen, ist der Vorsteuerabzug nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG 1999 zu berichtigen, soweit er auf die AfA in der Zeit ab dem 1. April 1999 entfällt.
Volltext: BFH - Urteil, XI R 60/06




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