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Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage nach Beendigung der Organschaf

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 2/05 vom 07.12.2006

Rechtsgebiete:UStG 1993, AO 1977
Schlagworte:Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage nach Beendigung der Organschaf
Stichwort:Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage nach Beendigung der Organschaf
Leitsatz:Wird das Entgelt für eine während des Bestehens einer Organschaft bezogene Leistung nach Beendigung der Organschaft uneinbringlich, ist der Vorsteuerabzug nicht gegenüber dem bisherigen Organträger, sondern gegenüber dem im Zeitpunkt des Uneinbringlichwerdens bestehenden Unternehmen --dem früheren Organ-- zu berichtigen.
Volltext: BFH - Urteil, V R 2/05




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