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Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Dachgeschossausbau

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 9/08 vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:UStG, HGB
Schlagworte:Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Dachgeschossausbau - in § 255 Abs. 2 HGB normierte handelsrechtliche Grundsätze gelten für das gesamte Steuerrecht - Vorsteuerabzug bei Zahnarztpraxis mit angeschlossenem zahntechnischen Labor hinsichtlich der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Zahnarztpraxis
Stichwort:Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Dachgeschossausbau
Leitsatz:1. Für die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG sind Ausbauflächen eines Dachgeschosses als eigenständiges Aufteilungsobjekt anzusehen, wenn die Ausbauflächen eigenständig genutzt werden.

2. Erfolgt die Verwendung der Dachgeschossflächen demgegenüber nur im Zusammenhang mit den Altflächen, kommt es für die Vorsteueraufteilung aus den Ausbaukosten auf die hinsichtlich des gesamten Gebäudes bestehende Verwendung (Verwendungsabsicht) an.
Volltext: BFH - Urteil, V R 9/08




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