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Vorstellungsgespräch

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 3330/08 vom 04.08.2009

Rechtsgebiete:GG, SGB IX, AGG, JAPrO
Schlagworte:Anforderungsprofil, Auswahlkriterien, Benachteiligungsverbot, Bewerbung, Eignung, Einstellungspraxis, Entschädigung, Ernennung, Prüfungserleichterung, Vorstellungsgespräch
Stichwort:Vorstellungsgespräch
Leitsatz:1. Zwingende Vorgaben eines Anforderungsprofils müssen verbindlich, nachvollziehbar dokumentiert und für die Bewerber erkennbar festgelegt sein.

2. Die Frage ob und ggf. welche Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der schriftlichen Prüfung zur Kompensation einer Behinderung gewährt werden, wird in einem eigenständigen und selbständig rechtsschutzfähigen Verfahren geklärt. Die Behauptung einer tatsächlich besseren Eignung kann im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht mehr geltend gemacht werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 3330/08



HESSISCHES-LAG – Urteil, 2/1 Sa 554/08 vom 11.03.2009

Rechtsgebiete:AGG, ArbGG, SGB IX
Schlagworte:Diskriminerung, Vermutung, Schwerbehindeter, behinderter Mensch, Einstellung, Vorstellungsgespräch, öffentlicher Dienst, Eignung
Stichwort:Vorstellungsgespräch
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 2/1 Sa 554/08

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 980/08 vom 29.01.2009

Rechtsgebiete:AGG, SGB IX, TVöD
Schlagworte:Stellenbewerbung, Vorstellungsgespräch, Diskriminierung behinderter Menschen, Erwerbsminderungsrente
Stichwort:Vorstellungsgespräch
Leitsatz:1. Ein Verstoß gegen § 82 Satz 2 SGB IX kann geheilt werden, wenn der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes den Stellenbewerber auf dessen Beanstandung hin in das unverändert noch laufende Bewerbungsverfahren wieder aufnimmt und zu einem Vorstellungstermin lädt.

2. Wird der Verstoß gegen § 82 Satz 2 SGB IX geheilt, entfällt damit auch eine etwaige Indizwirkung i.S.v. § 22 AGG.

3. Ein Anspruch auf Entschädigung und/oder Schadensersatz gemäß § 15 AGG wegen Diskriminierung in einem Bewerbungsverfahren scheidet aus, wenn der Stellenbewerber an dem Vorstellungstermin, zu dem er eingeladen ist, nicht teilnimmt und seine Bewerbung vor Abschluss des Verfahrens zurückzieht.

4. Vor dem Hintergrund des § 33 Absatz 2 Satz 1 TVöD darf ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes davon ausgehen, dass ein Bewerber um eine ausgeschriebene Vollzeitstelle für diese gesundheitlich nicht geeignet ist, wenn der Bewerber während des laufenden Bewerbungsverfahrens rückwirkend und für die Zukunft unbefristet als in vollem Umfang erwerbsgemindert anerkannt wird.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 980/08

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 6 Sa 495/07 vom 11.01.2008

Rechtsgebiete:AGG, Richtlinie 97/80/EG, ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Versagung, Klage, Entschädigung, Einstellung, Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Benachteiligung, Darlegungs- und Beweislast
Stichwort:Vorstellungsgespräch
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 6 Sa 495/07


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