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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ss-OWi 514/08 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:WpHG
Schlagworte:Publizitätspflicht, Insiderinformtion, Veröffentlichungspflicht, Insiderhandel, Insider, Vorstandswechsel, Vorstand, Wechsel, Vorstandsrücktritt, Ad-hoc-Mitteilung
Stichwort:Vorstandswechsel
Leitsatz:1. Die Publizitätspflicht beginnt bereits dann, wenn der Bereich interner Willensbildung sich zu einer konkreten Tatsache verdichtet hat und das Ergebnis dieses Willensbildungsprozesses gegenüber einem Entscheidungsträger des Unternehmens als konkrete Tatsache objektiv nach außen zu Tage tritt.

2. Die Frage, "wie" der Aufsichtsrat mit der beabsichtigten Amtsniederlegung unternehmerisch und rechtlich umgeht, ist für die bereits entstandene Publizitätspflicht des Unternehmens über das "ob" der Amtsniederlegung unerheblich.

3. Diese "neuen" Entscheidungen über das "wie" können nach Abschluss des internen Willensbildungsprozesses, wenn sie objektiv erkennbar nach außen treten, jeweils für sich "neue" publizitätspflichtige Tatsache darstellen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ss-OWi 514/08




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