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Entscheidungen der Gerichte




OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-22 U 2/09 vom 19.06.2009

Rechtsgebiete:BGB, WpHG, AktG, ZPO, KWG
Stichwort:Vorstandsvorsitzender
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-22 U 2/09



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 5.08 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Vermögensentziehung im Beitrittsgebiet als Voraussetzung des Schädigungstatbestands des § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz (VermG), Entschädigungsanspruch für einen ausgeschlossenen Anspruch auf Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 S. 4 VermG an dem Vermögen einer im Beitrittsgebiet gelegenen Zweigniederlassung, Grundvermögen und Betriebsvermögen einer Zweigstelle als Sachgesamtheit, Grundvermögen und Betriebsvermögen einer Zweigstelle als Gegenstand eines Anspruchs auf Einräumung von Bruchteilseigentum
Stichwort:Vorstandsvorsitzender
Leitsatz:Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG setzt voraus, dass eine Vermögensentziehung im Beitrittsgebiet vorgelegen hat.

Das Vermögensrecht kennt keinen Entschädigungsanspruch für einen ausgeschlossenen Anspruch auf Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG an dem Grund- und Betriebsvermögen einer im Beitrittsgebiet gelegenen Zweigniederlassung. Das Grund- und Betriebsvermögen einer Zweigstelle kann als Sachgesamtheit nicht Gegenstand eines Anspruchs auf Einräumung von Bruchteilseigentum sein.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 5.08

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 B 528/09 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:HGO, VwGO
Schlagworte:Gemeinde, Insolvenz, Kostendeckungsvorschlag, Unternehmensbeteiligung, Verkauf von Gesellschaftsanteilen, vorbeugend-kassatorisches Bürgerbegehren
Stichwort:Vorstandsvorsitzender
Leitsatz:1. Ein vorbeugend-kassatorisches Bürgerbegehren ist ausnahmsweise zulässig, wenn es durch einen unmittelbar bevorstehenden Beschluss der Gemeindevertretung gegenstandslos würde und die Rechtsschutzerschwernisse eine Folge der Verfahrensgestaltung durch Gemeindeorgane sind.

2. Der Kostendeckungsvorschlag eines Bürgerbegehrens dient dem Zweck, den Bürgern in finanzieller Hinsicht die Tragweite und Konsequenz der vorgeschlagenen Entscheidung deutlich zu machen; dabei dürfen allerdings die Anforderungen nicht überzogen werden.

3. Der erforderliche Inhalt und Umfang des Kostendeckungsvorschlags hängt maßgeblich vom eigentlichen Ziel des Bürgerbegehrens ab.

4. Der Kostendeckungsvorschlag eines gegen den Verkauf gemeindlicher Gesellschaftsanteile gerichteten Bürgerbegehrens muss die Kosten eines Weiterbetriebs der Gesellschaft nicht im Einzelnen berücksichtigen, wenn es erkennbar die Insolvenz der Gesellschaft in Kauf nimmt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 528/09

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-15 U 48/08 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, StGB, InvG, VerkProspG
Stichwort:Vorstandsvorsitzender
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-15 U 48/08


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