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Vorsprung durch Rechtsbruch

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 142/07 vom 09.07.2009

Rechtsgebiete:BeamtStG, GG
Schlagworte:Auswahlgespräch, Bestenauslese, Beurteilung, ältere, Konkurrentenstreit, Vorbeurteilung
Stichwort:Vorsprung durch Rechtsbruch
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 142/07



BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 3 CE 09.493 vom 26.06.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BayBG, LbV
Schlagworte:Beamtenrecht, Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens, Funktionsstelle einer Fachbetreuung an einer städtischen Berufsschule BesGr. A 15, Gleichwertigkeit von periodischen Beurteilungen und Leistungsberichten im Stellenbesetzungsverfahren, Anwendung eines strengeren Beurteilungsmaßstabs infolge geänderter Praxis des Dienstherrn zur Ausschöpfung der vollen Notenbandbreite, Niedrigeres Gesamtprädikat (Notenstufe) bei gleich gebliebenen Leistungen wegen strengeren Beurteilungsmaßstabs
Stichwort:Vorsprung durch Rechtsbruch
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 3 CE 09.493

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 9 UF 2/09 vom 20.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, FGG, KostO
Stichwort:Vorsprung durch Rechtsbruch
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Beschluss, 9 UF 2/09

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 A 7.06 vom 11.02.2009

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens an einen Beamten aufgrund des Ergebnisses eines Leistungsvergleichs, Entbehrlichkeit eines weiteren Leistungsvergleichs bei größerer Zeitspanne zwischen der Übertragung eines Förderdienstpostens und einer Beförderung, Mitteilungspflicht des Dienstherrn über seine Beförderungsabsicht gegenüber weiteren Beförderungsbewerbern
Stichwort:Vorsprung durch Rechtsbruch
Leitsatz:1. Erhält ein Beamter einen höherwertigen Dienstposten aufgrund des Ergebnisses eines Leistungsvergleichs übertragen, macht dies einen weiteren Leistungsvergleich nicht entbehrlich, wenn zwischen der Übertragung des Förderdienstpostens und der Beförderung längere Zeit verstrichen ist.

2. Vor der Beförderung des Beamten muss der Dienstherr weitere Beförderungsbewerber rechtzeitig über seine Beförderungsabsicht in Kenntnis setzen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 A 7.06


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