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Vorschuss

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 14 Sa 361/08 vom 03.03.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:AGB, Provision, Rückzahlung, unzulässige Rechtsausübung, Vorschuss
Stichwort:Vorschuss
Leitsatz:1. Die Vereinbarung in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung, wonach ein nicht ins Verdienen gebrachter Provisionsvorschuss zurückzuzahlen ist, unterliegt keiner Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, § 308, 309 BGB, da es sich um keine von Rechtsvorschriften abweichende Regelung handelt (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB).

2. Zur Frage der unzulässigen Rechtsausübung der Rückforderung eines Provisionsvorschusses durch den Unternehmer/Arbeitgeber, wenn der zu erstattende Saldo durch eine Verletzung der Förderungs- und Rücksichtnahmepflicht gegenüber der Vermittlungstätigkeit des Provisionsempfängers mit entstanden ist.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 14 Sa 361/08



LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 824/08 vom 16.02.2009

Rechtsgebiete:HGB, BGB
Schlagworte:Provisionsvertreter, Vorschuss, Rückzahlung, Sittenwidrig
Stichwort:Vorschuss
Leitsatz:Die Vereinbarung einer ausschließlich erfolgsorientierten Provisionsvergütung ist auch im Arbeitsverhältnis nicht stets unzulässig. Die Wirksamkeit der Vergütungsabrede ist nicht nach AGB-Recht zu überprüfen, da es sich um die Regelung der Hauptleistungspflicht handelt, die gesetzlich in § 65 HGB vorgesehen ist. Eine sittenwidrige Verlagerung des arbeitgeberseitigen Beschäftigungsrisikos liegt erst dann vor, wenn das zur Verfügung gestellte Adressenmaterial oder eine andere geschuldete Mitwirkung des Arbeitgebers nicht ausreichend ist, um in der eingesetzten Zeit einen angemessenen Verdienst zu erzielen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 824/08

HESSISCHES-LAG – Urteil, 13 Sa 1162/08 vom 10.02.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Vergütung, Arbeitszeitkonto, Verrechnung, Vorschuss, Ausgleich, Beweislast
Stichwort:Vorschuss
Leitsatz:Ein negatives Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto stellt einen Vergütungsvorschuss des Arbeitgebers dar. Diesen hat der Arbeitnehmer bei Ausscheiden auszugleichen, wenn der Arbeitnehmer allein darüber entscheiden konnte, ob und in welchem Umfang das negative Zeitguthaben entstanden ist.

Im Streitfall muss der Arbeitnehmer entweder beweisen, dass das entstandene negative Zeitguthaben wegen der entsprechenden Weisungen des Arbeitgebers entstanden ist oder, dass er vor Ende des Arbeitsverhältnisses seine Arbeitskraft vergeblich angeboten hat, um das negative Zeitguthaben auszugleichen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 13 Sa 1162/08

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 119/08 vom 19.11.2008

Rechtsgebiete:GG, ZPO
Schlagworte:rechtliches Gehör, Beweisantrag, Verspätung, Präklusion, Sachverständiger, Gutachter, Gebührenvorschuss, Auslagenvorschuss, Vorschuss
Stichwort:Vorschuss
Leitsatz:1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrags verstößt gegen das Prozessgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG, wenn diese im Prozessrecht keine Stütze mehr finden.

2. Die Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen pflichtwidrig verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses ist durch die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Durchführung der Beweisaufnahme in §§ 402, 379 Satz 1, 356 ZPO nicht gedeckt, wenn der Umstand der verspäteten Einzahlung des Auslagenvorschusses nicht kausal für eine eintretende Verzögerung war.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 119/08


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