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vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 6.04 vom 05.11.2004

Rechtsgebiete:DRiG, VwGO
Schlagworte:Vereidigung, ehrenamtlicher Richter, Besetzungsmangel, vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts, Heilung
Stichwort:vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Leitsatz:Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an einer mündlichen Verhandlung ohne die zu Beginn seiner Amtszeit gebotene Vereidigung mit, so ist das Gericht im Sinne des

§ 138 Nr. 1 VwGO nicht vorschriftsmäßig besetzt (stRspr). Dieser Mangel lässt sich durch nachgeholte Vereidigung nur beheben, wenn die mündliche Verhandlung in ihren wesentlichen Teilen wiederholt wird.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 6.04




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