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vorsätzlicher rechtswidriger tätlicher Angriff

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BSG – Urteil, B 9/9a VG 3/06 R vom 08.11.2007

Rechtsgebiete:OEG, StGB, BGB
Schlagworte:Gewaltopferentschädigung - vorsätzlicher rechtswidriger tätlicher Angriff - Kind - natürlicher Vorsatz
Stichwort:vorsätzlicher rechtswidriger tätlicher Angriff
Leitsatz:1. Täter eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs können -ohne feste Altersgrenze - auch Kinder sein.

2. Mit natürlichem Vorsatz vermag auch zu handeln, wer weder seine Tat moralisch bewerten noch seine Impulse kontrollieren kann.
Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a VG 3/06 R




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