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vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 13 R 123/07 R vom 17.04.2008

Rechtsgebiete:SGB IV, SGB VI
Schlagworte:Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn - Verlängerung der Verjährungsfrist auch für Säumniszuschläge
Stichwort:vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn
Leitsatz:Erbringt der frühere Dienstherr Nachversicherungsbeiträge nicht, obwohl ihm die Kenntnis seiner Leistungspflicht zuzurechnen ist, sind die Beiträge im Regelfall vorsätzlich vorenthalten; die hieraus folgende Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 25 Abs 1 S 2 SGB IV) gilt auch für Säumniszuschläge.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 123/07 R




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