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vorsätzliche Straftat

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 D 10028/08.OVG vom 22.02.2008

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Altfall, Altfallregelung, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Ausländerrecht, Ausschluss, Ausschlussgrund, Bleiberecht, Bleiberechtsregelung, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Gleichheitssatz, Jugendstrafe, Straftat, vorsätzliche Straftat, Ungleichbehandlung, Verurteilung
Stichwort:vorsätzliche Straftat
Leitsatz:Die Verurteilung zu einer Jugendstrafe wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat schließt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowohl nach Nr. 3.4 der rheinland-pfälzischen Bleiberechtsregelung des Ministeriums des Innern und für Sport vom 27. November 2006 als auch nach der Altfallregelung des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG aus.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 D 10028/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10027/08.OVG vom 22.02.2008

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Altfall, Altfallregelung, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Ausländerrecht, Ausschluss, Ausschlussgrund, Bleiberecht, Bleiberechtsregelung, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Gleichheitssatz, Jugendstrafe, Straftat, vorsätzliche Straftat, Ungleichbehandlung, Verurteilung
Stichwort:vorsätzliche Straftat
Leitsatz:Die Verurteilung zu einer Jugendstrafe wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat schließt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowohl nach Nr. 3.4 der rheinland-pfälzischen Bleiberechtsregelung des Ministeriums des Innern und für Sport vom 27. November 2006 als auch nach der Altfallregelung des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG aus.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10027/08.OVG

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 174/07 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Wissensvertreter, Juristische Person, Arrestgrund, vorsätzliche Straftat
Stichwort:vorsätzliche Straftat
Leitsatz:a) Als Wissensvertreter einer juristischen Person i. S. von § 852 BGB a. F. ist nur der Bedienstete /Mitarbeiter anzusehen, der von dem Anspruchsinhaber mit der Verfolgung der in Frage stehenden Forderung oder allgemein mit der Betreuung und Verfolgung von Forderungen der hier in Frage stehenden Art in eigener Verantwortung betraut worden ist.

b) Zur Frage, ob vorsätzliche Straftaten des Schuldners, die gegen das Vermögen des Gläubigers gerichtet sind, regelmäßig einen Arrestgrund im Sinne von § 917 ZPO indizieren.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 174/07

OLG-CELLE – Beschluss, 13 W 77/07 vom 16.07.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Arrestgrund, vorsätzliche Straftat, Vermögen
Stichwort:vorsätzliche Straftat
Leitsatz:Zur Frage, ob vorsätzliche Straftaten des Schuldners, die gegen das Vermögen des Gläubigers gerichtet sind, regelmäßig einen Arrestgrund im Sinne von § 917 ZPO indizieren.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 13 W 77/07


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