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Vorruhestand

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 985/07 vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:EG, GG, AGG, AltTZG, BGB, SGB VI, SGB IX, TVG, VRG, ZPO, Vorruhestand-TV/FST
Schlagworte:Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand
Stichwort:Vorruhestand
Leitsatz:Nach § 7 Abs. 1 Buchst. a Vorruhestand-TV/FST erlischt der Anspruch auf Vorruhestandsgeld "mit Beginn des Monats, von dem ab die/der ausgeschiedene Mitarbeiterin/Mitarbeiter Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder ähnliche Bezüge öffentlich-rechtlicher Art beanspruchen kann". Diese Regelung verstößt für Handlungen, die bei Inkrafttreten des AGG am 18. August 2006 bereits abgeschlossen waren, gegen das Benachteiligungsverbot des § 81 Abs. 2 SGB IX in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung vom 23. April 2004.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 985/07



HESSISCHES-LAG – Urteil, 14 Sa 682/06 vom 14.02.2008

Rechtsgebiete:BGB, EG-Vertrag
Schlagworte:Vorruhestand, mittelbare Diskriminierung, Beurlaubungsgeld
Stichwort:Vorruhestand
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 14 Sa 682/06

LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 75/02 vom 05.07.2002

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Vorruhestand, Gesamtversorgung, Kürzung eines vom Arbeitgeber zum Arbeitslosengeld entrichteten Zuschusses nach der Entscheidung des BVerfG v. 24.05.2000
Stichwort:Vorruhestand
Leitsatz:Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

Wenn sich durch die Entscheidung des BVerfG v. 24.05.2000 (1 BvL 1/98), wonach einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld zu berücksichtigen ist, das von einem "Vorruheständler" bezogene Arbeitslosengeld erhöht, kann sein ehemaliger Arbeitgeber den von ihm entrichteten Zuschuss zum Arbeitslosengeld in entsprechendem Umfang kürzen, sofern dieser auf einer vereinbarten Vorruhestandsregelung beruht, die eine Versorgungsleistung des Arbeitgebers "unter Anrechnung von Arbeitslosengeld" vorsieht und im Sinne einer Gesamtversorgung begrenzt ist.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 75/02


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