JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vorratsplanung
| Rechtsgebiete: | GG, EGEntsch. 1692/96, AEG, BSWAG, EIBV |
| Schlagworte: | Eisenbahn, Kopfbahnhof, Durchgangsbahnhof, Stuttgart 21, planerische Rechtfertigung, Ziele der Planung, Integraler Taktfahrplan, Finanzierbarkeit, Vorratsplanung, Abwägung, Alternativenvergleich, Alternativeneignung, Leistungsfähigkeit, Verknüpfung der Verkehrsträger, Anfälligkeit für Störungen, Kosten |
| Stichwort: | Vorratsplanung |
| Leitsatz: | 1. Es ist zulässig, mit einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung auch andere als spezifisch verkehrliche Ziele zu verfolgen, etwa eine Minderung des Eisenbahnlärms oder - bei einer Verlegung von Betriebsanlagen der Eisenbahn - auch die Schaffung städtebaulicher Entwicklungsmöglichkeiten (hier in der Innenstadt von Stuttgart). 2. Eisenbahninfrastrukturanlagen dürfen auch dann geändert oder neu errichtet werden, wenn sie künftig nicht (mehr) von Zügen mit Dieseltraktion genutzt werden können. 3. Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind nicht verpflichtet, bei der Änderung oder Errichtung neuer Eisenbahninfrastrukturanlagen zu gewährleisten, dass ein (voller) Integraler Taktfahrplan möglich bleibt bzw. ermöglicht wird. 4. Ob sich eine Alternative als eindeutig vorzugswürdig erweist, ist allein im Hinblick auf die Verwirklichung der Planungsziele und die sonstigen bei der Abwägung zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange zu beurteilen. Zu diesen gehören die Kosten des beantragten Vorhabens grundsätzlich nicht; die Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses obliegt vielmehr ausschließlich dem Vorhabenträger und sich an der Finanzierung beteiligenden Körperschaften im Rahmen ihrer Finanz- bzw. Haushaltsverantwortung. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 848/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Veränderungssperre, Sicherung der Planung, Erforderlichkeitsgrundsatz, Negativplanung, Vorratsplanung, Geltungsbereich der Veränderungssperre |
| Stichwort: | Vorratsplanung |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 NE 05.2542 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, FStrAbG |
| Schlagworte: | Bundesfernstraße, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Planrechtfertigung, Bedarf, Bedarfsplan, vordringlicher Bedarf, weiterer Bedarf, Vorratsplanung, Finanzierung, Finanzierbarkeit, Bundesverkehrswegeplan, Bundesverkehrswegeplan 2003 |
| Stichwort: | Vorratsplanung |
| Leitsatz: | 1. Die Planfeststellungsbehörde hat beim Erlass eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Vorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen würden. 2. Kommt diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine Verwirklichung des Vorhabens innerhalb von zehn Jahren wegen fehlender Finanzmittel des Bundes ausgeschlossen erscheint, so fehlt es an der erforderlichen Planrechtfertigung. Dies unterliegt grundsätzlich der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Überprüfung. 3. Einzelfall, in dem einem planfestgestellten Straßenbauvorhaben, das im Bundesverkehrswegeplan 2003 und im Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes nur noch dem weiteren Bedarf zugeordnet ist, die Planrechtfertigung mangels Finanzierbarkeit aus Bundesmitteln abzusprechen ist, obwohl es im Zeitpunkt der Planfeststellung noch dem vordringlichen Bedarf angehört hat (in Fortführung von BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555 ff.). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 11472/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BImSchG, 16. BImSchV, FStrG, ThürStrG, StrG |
| Schlagworte: | Antragsbefugnis, Plangebiet, außerhalb, Anwohner, Straße, Abwägungsgebot, drittschützend, Belang, Verkehr, Verkehrsbelastung, Zunahme, Immissionsbelastung, planbedingt, Abwägungsmaterial, Rechtsschutzbedürfnis, Planungskompetenz, Bebauungsplan, Planfeststellung, Formenmissbrauch, straßenrechtliche Klassifizierung, Erschließungsstraße, Durchgangsverkehr, Etikettenschwindel, Konflikte, Bewältigung, Erforderlichkeit, Planungshoheit, Planungskonzeption, Missgriff, Vorratsplanung, Abwägungsmangel, Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis, Einfluss, Trassenvarianten, Abschnittsbildung, Gesamtplanung, Planrechtfertigung, Verkehrsfunktion, Zwangspunkt, Vorbehaltsfläche, Freihaltetrasse, Lärmbelästigung, Verkehrsführung, Abwägungserheblichkeit, Erkennbarkeit, Verkehrslärm, Unwirksamkeit |
| Stichwort: | Vorratsplanung |
| Leitsatz: | 1. Ist die Verwirklichung eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Straßenbauvorhabens adäquat kausal für die Verlagerung des Verkehrsstroms auf eine andere Straße und eine damit einhergehende Erhöhung der Verkehrsbelastung, so sind die davon Betroffenen antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, auch wenn sich ihre Grundstücke außerhalb des Plangebiets befinden. 2. Die Planung einer Straße durch Bebauungsplan erweist sich als abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde das abwägungserhebliche Interesse von Anwohnern einer außerhalb des Plangebiets liegenden Straße, von einer (weiteren) Zunahme des Straßenverkehrs und der damit verbundenen erhöhten Lärmbelästigung als Folge einer "Anbindung" an die neu geplante Straße verschont zu bleiben, im Planaufstellungsverfahren nicht berücksichtigt hat, obwohl es sich ihr hätte aufdrängen müssen. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 N 290/99 | |
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