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vorrangige Inanspruchnahme eines Rechtsträgers der öffentlichen Hand

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BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 7.04 vom 26.01.2005

Rechtsgebiete:GG, FStrG, BNatSchG, LNatG M-V
Schlagworte:Straßenplanung, Ortsumgehung, Planfeststellung, landschaftspflegerischer Begleitplan, Renaturierung eines Freibades, naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme, Sanierung von Altstandorten, Entfernung vom Eingriffsort, Kompensationskonzept, Ausgleichsbilanz, Alternativenprüfung, vorrangige Inanspruchnahme eines Rechtsträgers der öffentlichen Hand, Enteignung, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Übermaßverbot, Zukunftsplanungen, Außenbereichsvorhaben
Stichwort:vorrangige Inanspruchnahme eines Rechtsträgers der öffentlichen Hand
Leitsatz:1. Es steht der Eignung einer Kompensationsmaßnahme als naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme nicht entgegen, wenn sie zugleich der Sanierung eines Altstandortes dient.

2. Zukunftsplanungen eines von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme Betroffenen dürfen nicht generell als unbeachtlich aus der Abwägung ausgeblendet werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 7.04




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