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Vorrangige Freistellung von den durch Gruppenvertretern im Personalrat gewählten Vorstandsmitgliedern im Verhältnis zu den vom Personalratsplenum hinzugewählten Vorstandsmitgliedern

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 24.08 vom 12.01.2009

Rechtsgebiete:NWPersVG
Schlagworte:Vorrangige Freistellung von den durch Gruppenvertretern im Personalrat gewählten Vorstandsmitgliedern im Verhältnis zu den vom Personalratsplenum hinzugewählten Vorstandsmitgliedern, Entnehmen des Sinn und Zweck der Freistellung aus der Regelung in § 42 Abs. 3 S. 1 Personalvertretungsgesetze Nordrhein Westfalen (NWPersVG)
Stichwort:Vorrangige Freistellung von den durch Gruppenvertretern im Personalrat gewählten Vorstandsmitgliedern im Verhältnis zu den vom Personalratsplenum hinzugewählten Vorstandsmitgliedern
Leitsatz:Die von den Gruppenvertretern im Personalrat gewählten Vorstandsmitglieder sind im Verhältnis zu den vom Personalratsplenum hinzugewählten Vorstandsmitgliedern vorrangig freizustellen; Abweichungen von dieser Regel sind zulässig, wenn stichhaltige Gründe dies rechtfertigen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 24.08




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