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vorrangige Berücksichtigung von Vorstandsmitgliedern

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 60 PV 16.05 vom 16.05.2006

Rechtsgebiete:PersVG Bln, BPersVG
Schlagworte:Freistellungsentscheidung des Personalrats, Geltendmachung der Rechtswidrigkeit einer -, keine Anfechtungsfrist insoweit, Gruppenprinzip, vorrangige Berücksichtigung von Vorstandsmitgliedern
Stichwort:vorrangige Berücksichtigung von Vorstandsmitgliedern
Leitsatz:1. Der bei Personalratswahlen geltende § 22 PersVG Bln (Anfechtungsfrist von zwei Wochen) ist auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Freistellungsentscheidung des Personalrats nicht entsprechend anwendbar.

2. Für die Frage, in welcher Weise bei einer Freistellungsentscheidung des Personalrats die Gruppen i.S.v. § 43 Abs. 1 Satz 3 PersVG Bln "angemessen" zu berücksichtigen sind, kann auf § 46 Abs. 3 Satz 2 BPersVG zurückgegriffen werden; danach sollen bei Freistellungen zunächst Vorstandsmitglieder zum Zuge kommen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 60 PV 16.05




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