JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vorranggebiet
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Windkraftanlage, Vorranggebiet, Regionalplan, Teilfortschreibung, Fortsetzungsfeststellungsklage |
| Stichwort: | Vorranggebiet |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 637/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, ROG |
| Schlagworte: | Flächennutzungsplan, Regionales Raumordnungsprogramm, Vorranggebiet, Windkraftanlage |
| Stichwort: | Vorranggebiet |
| Leitsatz: | Die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraftanlagen in einem Regionalen Raumordnungsprogramm kann der Errichtung einer nicht raumbedeutsamen Windkraftanlage in diesem Gebiet und einer "unterwertigen" Nutzung dieses Standorts entgegenstehen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 LA 126/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Raumordnungsplan, Ziel der Raumordnung, Vorranggebiet, Vorrang, Ausschlussfläche, Konzentrationsfläche, Konzentrationszone, Konzentrationsplanung, Konzentrationswirkung, Abwägung, Konkretisierung, städtebaulicher Belang, Windenergieanlage, Höhenbeschränkung, Biotop, Biotopkartierung, Abstand, Abstandsfläche, Feinsteuerung, Schallemissionspegel, Zaunwert, Nennleistung, Entwicklungsgebot |
| Stichwort: | Vorranggebiet |
| Leitsatz: | 1. Ein Bebauungsplan ist nicht den Zielen der Raumordnung angepasst, wenn er ohne überzeugende Gründe die Errichtung von Windenergieanlagen für etwa ein Drittel der Fläche ausschließt, die im regionalen Raumordnungsplan als Konzentrationszone für Windenergienutzung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dargestellt ist. 2. Die durch die Ausweisung im regionalen Raumordnungsplan eingetretene Konzentrationswirkung verleiht der Windenergienutzung grundsätzlich Vorrang, den die Bauleitplanung zu respektieren ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11217/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, BImSchG, 4. BImSchV, BauGB, ROG, BBergG, ThürBO, ThLPlG, RROP-Ostthüringen |
| Schlagworte: | Verwaltungsverfahren, Bauvorlagen, Änderung, Klageänderung, Rechtsschutzbedürfnis, Windfarm, Einwirkungsbereich, Immissionsschutzrecht, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Vorbescheid, Übergangsvorschrift, Übergangsregelung, Windkraftanlage, Windenergieanlage, privilegiert, Außenbereich, öffentliche Belange, Landschaftsbild, Verunstaltung, natürliche Eigenart, Erholungswert, Naturschutz, Radaranlage, schädliche Umwelteinwirkungen, raumbedeutsam, Ziel der Raumordnung, Vorranggebiet, Rohstoffsicherung, Rohstoffgewinnung, Bergaufsicht, Windenergie, Ausweisung an anderer Stelle, Vorbehaltsgebiet, Konzentration, Konzentrationswirkung, Ausschlusswirkung, Eignungsgebiet, Ausnahme, Ausnahmefall, Planungskonzept, planerische Konzeption, atypischer Fall, Abwägung, Abwägungsgebot, Verhinderungsplanung, Fehler, Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis, Einfluss, Standortgutachten, Taburaum, Restiktionsraum, Gunstraum, Anhörungsentwurf, Offenlegungsentwurf, Wunsch, Gemeinde, Einvernehmen, Antrag, Planungsversammlung, Konsensprinzip, Partikularinteresse, künftiges Planungsziel, unbenannter öffentlicher Belang, Verpflichtungserklärung |
| Stichwort: | Vorranggebiet |
| Leitsatz: | 1. Eine Konzentrationsplanung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB setzt ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept voraus, das den Anforderungen des Abwägungsgebots genügt und für die Windenergienutzung im Plangebiet in substantieller Weise Raum schafft. Dabei dürfen Vorbehaltsgebiete im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ROG in der Bilanz von Positiv- und Negativflächen nicht als Positivausweisung gewertet werden (wie BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 -4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33). Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn sich in den Vorbehaltsgebieten bereits genehmigte Windenergieanlagen befinden. 2. Geht der Plangeber davon aus, er gebe der Windkraft auch durch die Ausweisung entsprechender Vorbehaltsgebiete substantiell Raum, ist dies abwägungsfehlerhaft. 3. Der Plangeber darf sich bei der Auswahl der Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Regionalen Raumordnungsplan nicht allein an den Wünschen der betroffenen Gemeinden orientieren. Insbesondere darf er die Ausweisung entsprechender Vorranggebiete nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Gemeinden hierzu ihr "Einvernehmen" erteilen. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 304/06 | |
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