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Vorrangentscheidung

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 2828/02 vom 12.02.2003

Rechtsgebiete:VwGO, WG
Schlagworte:Berufungszulassung, Ernstliche Zweifel, Neue Umstände, Wasserkraftanlage, Vorrangentscheidung
Stichwort:Vorrangentscheidung
Leitsatz:1. Neue oder bisher nicht erkannte bzw. nicht geltend gemachte Umstände können geeignet sein, Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu zerstreuen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528).

2. Die in § 18 Abs. 1 WG vorgegebene Reihenfolge der bei einer Vorrangentscheidung zu prüfenden Kriterien begründet keine Rangfolge. Deshalb kann allein die wirtschaftliche Stabilität den Ausschlag für die Entscheidung geben, ohne dass die im Gesetz voranstehend aufgeführten Prüfpunkte "abgearbeitet" werden müssten.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 2828/02




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