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Vorrang des Strafverfahrens

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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10371/06.OVG vom 10.05.2006

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, Strafverfahren, Anhängigkeit eines Strafverfahrens, Vorrang des Strafverfahrens, Rechtskraft des Strafurteils, Bindung der Fahrerlaubnisbehörde, Entscheidungsbefugnis der Fahrerlaubnisbehörde
Stichwort:Vorrang des Strafverfahrens
Leitsatz:Entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde über die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines Sachverhalts, der Gegenstand eines Strafverfahrens ist, in dem die Fahrerlaubnisentziehung in Betracht kommt, vor dem rechtskräftigen Abschluss dieses Strafverfahrens, verletzt ihre Entscheidung stets den Fahrerlaubnisinhaber in seinen Rechten. Daran ändert sich auch durch einen späteren rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens nichts.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10371/06.OVG




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