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Vorrang der Unternehmensrestitution

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 118.05 vom 22.02.2006

Rechtsgebiete:NS-VEntschG, VermG
Schlagworte:Unternehmensschädigung, Bruchteilsrestitution, Ausschluss der Bruchteilsrestitution, Entschädigungsberechtigung, Singularentschädigung, Unternehmensentschädigung, Wahlrecht, Vorrang der Unternehmensrestitution, ergänzende Singularrestitution und -entschädigung
Stichwort:Vorrang der Unternehmensrestitution
Leitsatz:§ 1 Abs. 1 Satz 1 NS-VEntschG gibt dem Berechtigten im Falle des Ausschlusses einer Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 und 5 VermG kein Wahlrecht zwischen Unternehmensentschädigung und Singularentschädigung. Vielmehr kann eine gesonderte Entschädigung für das nicht restituierbare Bruchteilseigentum nur verlangt werden, wenn die betroffenen Vermögenswerte in der Bemessungsgrundlage für die Unternehmensentschädigung nicht berücksichtigt werden.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 118.05




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