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Vorrang der Änderungskündigung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 108/06 vom 21.04.2006

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Sozialauswahl, Vorrang der Änderungskündigung, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Vorrang der Änderungskündigung
Leitsatz:Kein Vorrang der Änderungskündigung, wenn die klagende Arbeitnehmerin bis zum Schluss der Berufungsverhandlung - auch auf Nachfrage - nicht einmal behauptet, sie sei bereit gewesen, unter geänderten Bedingungen weiter zu arbeiten (keine Abweichung von BAG - 2 AZR 132/04).
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 108/06



LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 Sa 117/05 vom 29.09.2005

Rechtsgebiete:BGB, BAT
Schlagworte:Vorrang der Änderungskündigung
Stichwort:Vorrang der Änderungskündigung
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 Sa 117/05

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 242/05 vom 14.09.2005

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO
Schlagworte:Betriebsbedingte Kündigung, Umorganisation, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Vorrang der Änderungskündigung, arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag
Stichwort:Vorrang der Änderungskündigung
Leitsatz:1.) Ein Arbeitgeber, der die betriebsbedingte Kündigung eines Abteilungsleiters damit rechtfertigen will, dass dessen bisherige Position aufgrund einer Umorganisation weggefallen sei, muss im einzelnen nachvollziehbar darlegen, worin die Umorganisation besteht und wie sie in der Praxis "funktionieren" soll.

2.) Zur Frage der Zumutbarkeit freier Alternativarbeitsplätze für einen betriebsbedingt gekündigten Abteilungsleiter (Anschluss an BAG v. 21.04.2005, NZA 2005, 1289 ff.).

3.) Es kann einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag rechtfertigen, wenn ein in Leitungsfunktion tätiger Arbeitnehmer im Rahmen eines Streits um einen Anspruch aus dem Arbeitnehmererfindungsgesetz seinem Arbeitgeber schriftlich vorwirft, er sei "bekanntlich und wie bereits exerziert nicht sonderlich an einer wahrheitsgemäßen Klärung von Vergütungsansprüchen interessiert", "die zur Vergütung verpflichteten deutschen Konzerntöchter hüllten sich in organisierte Unwissenheit", die wissentliche Duldung einer nicht geeigneten Organisation, die den Mitarbeiter zwangsläufig benachteiligt, erfüllt den Straftatbestand des Betruges, mindestens aber den der arglistigen Täuschung".
4.) Zur Bemessung der Höhe der Abfindung beim arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 242/05

LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 Sa 869/03 vom 13.09.2004

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Vorrang der Änderungskündigung
Stichwort:Vorrang der Änderungskündigung
Leitsatz:1. Trägt der Arbeitgeber zur Begründung der betriebsbedingten Kündigung wegen Umstrukturierung vor, der Vorgesetzte habe dem Arbeitnehmer die Umstrukturierung in mehreren Gesprächen erläutert, ihm einen anderen Arbeitsplatz angeboten und ihm gesagt, dass sein - des Arbeitnehmers - Arbeitsplatz wegfalle, so ist trotz der Erklärung des Arbeitnehmers, er wolle nicht den angebotenen, sondern einen Arbeitsplatz in einem anderen Bereich, die folgende Beendigungskündigung sozial nicht gerechtfertigt.

2. Der Arbeitnehmer kann sich im Prozess nach dem Grundsatz des "Vorrangs der Änderungskündigung" auf den angebotenen Arbeitsplatz berufen. Der Ausspruch einer Änderungskündigung wäre nicht als bloßer Formalismus überflüssig, weil es an der Eindeutigkeit der Arbeitgebererklärung, bei Nichtannahme des Angebots sei die Beendigungskündigung die Folge, und an der Einräumung einer Bedenkzeit von einer Woche fehlt (so ausdrücklich schon BAG vom 27.09.1984, 2 AZR 62/83).
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 869/03


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